Drei Rabbiner

In Oldenburg dienten von 1828 bis 1939 insgesamt acht Rabbiner: Nathan Marcus Adler, Samson Raphael Hirsch, Bernhard Wechsler, Jacob Glück, David Mannheimer, Philipp de Haas, Josef Herbst und Leo Trepp. Leo Trepp selbst hat diese Rabbiner und ihre Amtszeiten in seinem 1973 erschienen Buch Die Oldenburger Juden beschrieben.

Auf dem jüdischen Friedhof in Oldenburg sind drei dieser Landesrabbiner bestattet: Wechsler, Mannheimer und de Haas. Über ihre Trauerfeiern wird im Folgenden berichtet.


Bernhard Wechsler
Bernhard Wechsler starb hier in Oldenburg im Alter von 67 Jahren, nachdem er bereits über 30 Jahre hier amtierte.

Traueranzeige für Landrabbiner Bernhard Wechsler
Traueranzeige für Landrabbiner Bernhard Wechsler

In der Oldenburger Zeitung erschien zu seinem Tod ein ausführlicher Nachruf:

„Die israelitische Gemeinde hat durch den Tod ihres hochverehrten Lehrers, des Landrabbiners Bernhard Wechsler, welcher ihr dreiunddreißig Jahre lang gedient hat, einen sehr schweren, schmerzlichen Verlust erlitten. Das zeigte sich lebhaft bei seiner Beerdigung, und die einfachen Worte, welche der älteste israelitische Schullehrer am Grabe des Verstorbenen sprach, gaben den Gefühlen der Gemeinde einen rührenden Ausdruck.
Die Betheiligung der christlichen Mitbürger hat bewiesen, daß der Abgeschiedene weit über die Grenzen seiner Gemeinde hinaus geliebt und geschätzt wurde. Es wird daher nicht mehr als recht und billig sein, daß die Anerkennung, welche derselbe auch bei seinen christlichen Mitbürgern gefunden hat, öffentlich ausgesprochen werde, zumal da ein Akt kirchlicher Engherzigkeit einen grellen Mißton in die Leichenfeierlichkeit brachte.
Wir haben in Wechsler einen Mitbürger verloren, welcher offenes Interesse und innige Theilnahme hatte für Alles, was die Geister bewegte. Wo es galt, für Förderung zeitgemäßer und verbessernder Bestrebungen einzutreten oder bei großen Unglücksfällen die Leiden seiner Mitmenschen zu lindern, da war er bei der Hand und wirkte nach Kräften mit. Bei aller Milde war er doch ein entschlossener Character, der sich nicht scheute, mit der Wahrheit frisch und frei herauszutreten. Seine Rechtschaffenheit und Biederkeit war allgemein anerkannt.
Es mag sein, daß er dem Geschlecht der Krebse Widerwillen einflößte. Daß ihm aber von Seiten der großen Mehrzahl seiner Mitbürger, welches Glaubens sie auch sein mögen, Anerkennung und Hochachtung gezollt wird, das bedarf nach der allgemeinen Theilnahme, welche sein Tod erweckt hat, keines weiteren Beweises.
Friede seiner Asche!“

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Der Pastor der St.-Lamberti-Kirche, Carl Hermann Späth, ein Freund des Verstorbenen, wurde durch Apotheker Ballin gebeten, die Trauerrede zu halten, da die jüdische Gemeine Schwierigkeiten hatte einen Rabbiner zur Trauerfeier herbeizubringen. Späth, der durchaus bereit war, die Trauerrede zu halten, erhielt jedoch vom evang.-luth. Oberkirchenrat keine Genehmigung zu dieser letzten Geste für seinen Freund Wechsler. Der Oberkirchenrat vermerkte,

„daß der O.-K.-Rath es mit Rücksicht auf Ihre Stellung als Pfarrer der hiesigen evang.-luther. Gemeinde nicht billigen kann, wenn Sie dem an Sie gestellten Ersuchen, bei der Beerdigung des verstorbenen Landrabbiners Wechsler auf dem jüdischen Begräbnisplatze zu reden, entsprechen würden.“

Über diese Absage, die er zuvor bereits mündlich erhalten hatte, entspann sich eine rege Kontroverse, die in den Kirchliche Beiträge für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogthums Oldenburg und den „Nachrichten für Stadt und Land“ nachzulesen ist. Die jüdische Gemeinde und auch Späth bemühten sich redlich, die Trauerrede möglich zu machen.

„Es mußte nämlich der hiesigen israelitischen Gemeinde höchst wünschenswerth erscheinen, daß bei der Beerdigung ihres verehrten Landrabbiners Wechsler eine dem Leben und den Verdiensten des Verstorbenen entsprechende Grabrede gehalten werde und wurde darauf unterzeichnete Vorstand davon in Kenntniß gesetzt, daß Herr Pastor Spaeth auf Wunsch gern bereit sei, dem abgeschiedenen allverehrten Manne in amtsbrüderlichem und rein menschlichem Sinne den letzten ehrenden Scheidegruß nachzurufen. Der unterzeichnete Vorstand mußte diese hochherzige Entschließung um so freudiger begrüßen, als sie zugleich nach außen hin documentiren konnte, wie bei uns der Geist der Humanität der und religiösen Duldung erhaben ist über allen Glaubensunterschied, ein Geist des Friedens walte, der nur dem höchsten Gotte anheim giebt, Richter zu sein über die Seelen Derer, die alle, ob Christ oder Jude, in seinem Namen hier wirkten.“

Die Nachrichtenberichten dann abschließend über die durchgeführte Bestattung von Wechsler wie folgt:

„Die Beerdigung des verstorbenen, seit 37 Jahren in seiner hiesigen Stellung thätigen Landrabbiners Wechsler hat heute stattgefunden und bewies die zahlreiche Theilnahme aus allen bürgerlichen und Beamtenkreisen, welche hohe Achtung sich der Verstorbene als schlichter Bürger und treuer, mit reichem Wissen begabter Seelsorger erworben hatte. Nur wenige Wochen früher ist ihm die Gattin auf demselben Wege vorangegangen. Dem Verstorbenen einen letzten Scheidegruß am Grabe nachzurufen, war Herrn Pastor Spaeth Seitens des Grhz. Oberkirchenraths nicht gestattet worden.“

Der Grabstein von Adelheid und Bernhard Wechsler befindet sich noch heute auf dem jüdischen Friedhof Oldenburg. Er wird in einem Vorwort zu einem Aufsatz über Theodor Wolff (1868-1943) und das Judentum wie folgt beschrieben.

„Ein hochgestellter Quader wird an den Ecken von umgedrehten und erloschenen Fackeln gerahmt. Die Oberkante säumt ein Eierstab. Gekrönt wurde der Stein ursprünglich von einer steinernen Vase. Klassizistischer Zierat ohne Protz. Die Inschrift lautet:
„Adelheid Wechsler geb. Aub. geb. 1817 gest. 1874 Nov. 5. Bernhard Wechsler Landrabbiner geb. 1807 gest. 1874 Nov. 18. T.N.Z.B.H.“ Die letzten Buchstaben sind in hebräisch eingemeißelt. Sie bilden die Anfangsbuchstaben der Worte einer rituellen Formel, die unterschiedlich übersetzt wird: ,,Ihre Seele sei eingebunden in den Bund des Lebens“ oder auch: ,,Ihre Seele sei aufgenommen im Bund der Ewigkeiten“. Dieser Segenswunsch ist für jüdische Grabsteine so gut wie obligatorisch. Hier sind sie die einzigen hebräischen Sprachzeichen auf einer ansonsten deutschen Inschrift, die keine weiteren Aussagen über die hier Ruhenden macht. Mit der deutschen Sprache, der christlichen, d. h. offiziellen Zeitrechnung und der Kargheit der Inschrift fügt sich der Grabstein in die Reihe der anderen ein, die in dieser Zeit gesetzt wurden. Sie alle bezeugen die Selbstverständlichkeit der Zugehörigkeit zur Gesellschaft dieser Zeit.“

Im oben erwähnten Aufsatz wird eine bemerkenswerte Unterscheidung zwischen den Grabsteinen von Wechsler und seinen beiden Nachfolgern im Amt, den Landrabbinern Mannheimer und de Haas (siehe unten) aufgezeigt. So ist der Grabstein von Wechsler und seiner Frau schlicht gehalten. Seine Nachfolger jedoch werden auf ihren Grabsteinen vielfach mit besonderen Bezeichnungen geehrt.


Dr. David Mannheimer

Dr. Mannheimer diente seiner Landesgemeinde 28 Jahre und starb im Alter von nur 55 Jahren während eines Kuraufenthaltes in Bad Kissingen. Die Nachrichten berichteten am 20. August 1919:

Traueranzeigen für Landrabbiner Dr. David Mannheimer
Traueranzeigen für Landrabbiner Dr. David Mannheimer

„Dem im besten Alter stehenden, arbeitstätigen und geistig sehr regen Manne hätte man lieber eine längere Lebenszeit vorhergesagt. Er ist nur 55 Jahre alt geworden. Sein Hinscheiden reißt eine Lücke in die Reihe der im öffentlichen Leben der Stadt tätigen Männer. Dr. Mannheimer bewies Interesse für alle gemeinnützigen Angelegenheiten und trat mit voller Arbeitskraft und stets mit vielen Anregungen in den Dienst der Allgemeinheit. […] Seine Gemeinde hat viel an ihrem Seelsorger verloren. Die Leiche wird hierher übergeführt. Ein Trauergottesdienst in der Synagoge soll seinem Andenken gewidmet sein. Die Anordnungen dazu hat er in seinem Testament diesen Frühling selbst getroffen. Herzbeschwerden erfüllten in schon länger mit Sorgen um seine Gesundheit. Sie haben sich nur zu schnell erfüllt.“

Dr. Mannheimers Beerdigung fand am 25. August 1919 unter Beachtung der Oldenburger Presse auf dem jüdischen Friedhof in Oldenburg statt; entsprechend berichteten die Nachrichten für Stadt und Land in ihrer Ausgabe vom 26. August 1919 darüber.

„Die Beisetzung des Landrabbiners Dr. Mannheimer gestaltete sich gestern zu einer Kundgebung des Ansehens und der Wertschätzung, die der Verstorbene nicht nur in den jüdischen Kreisen von Stadt und Land und über die Landesgrenzen hinaus, sondern in allen Schichten und Konfessionen der Stadt genossen hat. In der gedrängt vollen Synagoge war der mit brennenden Kerzen besetzte schlichte Sarg aufgestellt, vor dem und zu dessen Seite die Vertreter der jüdischen Landes- und Stadtgemeinde, der jüdischen Lehrerschaft des Landes und angrenzender Bezirke sowie sonstige offizielle Personen Platz genommen hatten. Auch waren Vertreter der Staats- und Stadtbehörde sowie der evangelischen und katholischen Geistlichen unter den Anwesenden. […] Rabbiner Dr. Roseneck [sic!] aus Bremen […] wertete ihn in seinen trefflichen Eigenschaften als Menschen, Seelsorger und Beamten; als Menschen von ausgezeichneten Gaben und hoher Geistesbildung, der, trotz überzeugungstreuem Festhalten am strenggläubigen Judentum, seine Kraft unermüdlich in den Dienst aller geistigen, kulturellen und sozialen Bestrebungen stellte. […] Darauf setzte sich der Zug der Leidtragenden nach dem jüdischen Kirchhof in Osternburg in Bewegung, wo am Grabe die Landrabbiner Dr. Hoffmann-Emden, Dr. Lewinsky-Hildesheim und Herr Zacharias von der Bremer Loge, den Verstorbenen als festen, zielbewußten Charakter, als einen Mann von großem, organisatorischem Talent und als treuesten Freund feierten, einen Mann voll sonnigen Humors, mit goldenem Herzen, und glühender Liebe zum Vaterlande, der in stolzer Trauer einen Sohn als Kriegsopfer gebracht hatte, und der bis zuletzt hier an ein Wiedererstarken Deutschlands glaubte.“

Grabstein für Landrabbiner Dr. David Mannheimer
Grabstein für Landrabbiner Dr. David Mannheimer

Der Landesgemeinderat finanzierte die Errichtung des Grabsteines. Im November 2013 wurde dieser Grabstein durch Farbschmierereien geschändet.


Philipp de Haas
wurde 1920 zum Landesrabbiner gewählt und amtierte hier bis zu seinem Tod im Jahr 1935. Er starb in seiner Amtszeit am 16. April 1935 während einer Operation in Oldenburg.

Zu seiner Trauerfeier am 12. Mai 1935 in der Synagoge sprach Landrabbiner Dr. Blum aus Emden die Gedenkrede, anschließend folgten Ansprachen von Rabbiner Aber aus Bremen, Dr. Löwenstein als Vorsitzender des Landesgemeinderates und weitere Personen. Zur Trauerfeier waren „viele Vertreter aus allen größeren Gemeinden Nordwestdeutschlands erschienen“, sodass nicht allen Einlass in die Synagoge gewährt werden konnte. Die Zeitschrift „Der Israelit“ berichtete ausführlich über die Trauerfeier.

Da die Landesgemeinde bereits in finanziellen Schwierigkeiten steckte, trug diesmal der Preußische Landesverband der jüdischen Gemeinden die Kosten für die Herrichtung des Grabsteins.

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Die Grabsteinsetzung geschah – traditionsgemäß – ein Jahr nach dem Todestag des Landesrabbiners. Hierüber wird im Jahrbuch für die Jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und der Hansestädte, der Landesgemeinde Oldenburg und des Regierungs-bezirks Stade wie folgt berichtet:

„Unter großer Beteiligung der Stadt und des Landrabbinatsbezirkes Oldenburg, besonders der Lehrer der benachbarten Gemeinden, erfolgte am 3. Mai die Grabsteinsetzung des verstorbenen Landesrabb. Dr. Philipp de Haas. In der Friedhofshalle sprachen Rechtsanwalt Löwenstein-Oldenburg für die Landesgemeinde, der Nachfolger des Verewigten, Herr Landesrabb. Herbst und Herr Landesrabb. Dr. Blum-Emden. Die Reden, die ein wahres Bild des Verstorbenen zeichneten, waren umrahmt von hebr. Gesängen des Herrn Lehrer Hartog, Wilhelmshaven-Jever. Nachdem Herr Dr. Blum die Enthüllung des Steines vorgenommen hatte, beschloß Herr Rabb. Dr. Aber mit Mischna-Lernen und tiefempfundenen Trostworten für die Familienangehörigen die eindrucksvolle Gedenkfeier.“

Grabstein für Landesrabbiner Philipp de Haas
Grabstein für Landesrabbiner Philipp de Haas